Die Feuerwehr als gemeindliche Einrichtung ist zuständig für den Brandschutz und die Gefahrenabwehr bei Unglücksfällen. Als solche ist sie, gemäß dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) mit ihrer Fachdienststelle (Brandschutzdienststelle) im Vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutz tätig.
Die Belange der Feuerwehren werden insbesondere im Rahmen der Beteiligung bei Bau- und Veranstaltungsgenehmigungsverfahren sowie bei Stadtentwicklungs- und Infrastrukturplanungen eingebracht. Ergänzt werden diese durch die Umsetzungskontrollen vor Ort und die wiederkehrenden Brandverhütungsschauen.
Der Vorbeugende Brandschutz priorisiert im Rahmen seiner Mitwirkung die einzelnen baurechtlichen Schutzziele und ergänzt diese wie folgt:
- Sicherstellung des Personenschutzes für Nutzer und Einsatzkräfte
Es sind die Voraussetzungen für die Eigen- und Fremdrettung der von Schadensereignissen betroffenen Personen zu schaffen. Hierbei ist berücksichtigt, dass die rasche Rettung aus Gebäuden nicht nur bei einem Brand, sondern etwa auch bei Terrordrohung, Terroranschlag, Amoklauf, Wassereinbruch oder Einsturz erforderlich sein kann. Die Besonderheiten der Rettung mobilitätseingeschränkter Personen sind zu berücksichtigen. Die Rettungswege sind stets auch die Zugangswege (Angriffswege) der Einsatzkräfte. Deren sichere Nutzbarkeit ist zur Reduzierung des Risikos für die Einsatzkräfte auch aus Arbeitsschutzgründen erforderlich.
- Schadensreduzierung
Diese erfolgt über die Durchführung wirksamer Lösch- und Hilfeleistungsarbeiten zum Umwelt-, Sach- und Kulturgutschutz.
- Risikospezifische Einsatzvorbereitung
Für die Einsatzvorbereitung der Feuerwehren (z.B. Qualifizierung der Einsatzkräfte, Einsatzunterlagen, Datenbestand innerhalb der Feuerwehr und in der Leitstelle) ist die Sicherstellung des Informationsflusses zu Personen- und Gebäuderisiken erforderlich.
Dies betrifft folgende Bereiche:
Brandschutzprüfung (Beteiligung im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren)*
Fertigstellungsabnahmen, Bauzustandsbesichtigungen gemeinsam mit dem Bauordnungsamt
Beratungstätigkeit in allen Belangen des Vorbeugenden Brandschutzes für Prüfingenieure, Fachplaner, Architekten, Gewerbetreibende, öffentliche Einrichtungen, Bürger.
Abstimmung und Kontrolle der Gebäudetechnik, die von der Feuerwehr bedient oder genutzt werden muss (wie z. B.: Brandmeldeanlagen, Löschanlagen, Objektfunkanlagen.
Prüfung von Einsatzunterlagen (z.B. Feuerwehr- und Objektplänen).
Brandverhütungsschau.
Veranstaltungssicherheit (Brandsicherheitswachdienst).
Löschwasserversorgung sowie Stellungnahmen zur Ausführung und Dimensionierung von Löschwasser- Rückhalteanlagen.
Anordnung / Schaffung geeigneter Zugangsmöglichkeiten und Zufahrtsmöglichkeiten für die Feuerwehr (Feuerwehr- Schlüsseldepots).
Alarmproben an Schulen, Räumungsübungen.
Brandschutzaufklärung und Brandschutzerziehung
*Allgemeiner Hinweis zur Beteiligung des vorbeugenden Brandschutzes im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren (Brandschutzprüfung). Die zuständige Behörde für Baugenehmigungsverfahren ist in Velbert das Bauordnungsamt (Abt. 3.2). Rechtsverbindliche Aussagen und Genehmigungen erhalten die Antragsteller ausschließlich von dort! Die Feuerwehr Velbert, als Brandschutzdienststelle, wird an einigen Genehmigungsverfahren, zu Fragen des Vorbeugenden Brandschutzes, vom Bauordnungsamt (Abt. 3.2) beteiligt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie abschließende Auskünfte nur seitens des Bauordnungsamtes erhalten können.
Die Mitarbeiter des Vorbeugenden Brandschutzes beraten Sie gerne und kompetent. Fragen richten Sie bitte an:
brandschutzdienststelle@velbert.de